Verhaltenskodex
1. Präambel
Die CASCOO Europe GmbH vertreibt seit mehr als 10 Jahren ein breites Sortiment an Rädern und Rollen und hat sich in den vergangenen Jahren ein Netzwerk mit neuen Lagern und eigenem Ver-trieb u.a. in Spanien, BeNeLux, Frankreich, Slowenien und UK aufgebaut. Als wachsendes, internati-onal agierendes Unternehmen ist es uns wichtig, das Unternehmen ökologisch und sozial verant-wortungsvoll zu führen. Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern, sowie unseren Lieferanten. Angelehnt an den Verhaltenskodex unseres Unternehmens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, vereinbaren wir für die zukünftige Zusammenarbeit der Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltens-kodex. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltens-kodex zu erfüllen. Der Lieferant verpflichtet sich dazu, diesen Verhaltenskodex seinen Unterauf-tragnehmern vorzulegen und sich darum zu bemühen, diese vertraglich zur Einhaltung der aufge-führten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Zur besseren Lesbarkeit des Verhaltenskodexes verwenden wir nur die maskuline Form, weisen hiermit aber ausdrücklich daraufhin, dass wir bei den Personenbezeichnungen damit explizit alle Geschlechter ansprechen.
2. Anforderungen an unsere Lieferanten
Wir orientieren uns bei den Anforderungen an unsere Lieferanten vor allem am Lieferkettensorg-faltspflichtengesetz, welches wir als wichtig ansehen, auch wenn es für uns als Kleinunternehmen nicht verpflichtend ist, sowie an den verschiedenen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsor-ganisation (ILO).
2.1 Soziale Verantwortung
Wir sind der Meinung, dass alle Menschen weltweit einen angemessenen Sozialstandard und Ver-haltenskodex verdienen. Als international tätiges Unternehmen übernehmen wir Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft, daher sind die Achtung der Menschen-rechte für uns von zentraler Bedeutung. Auch unsere Lieferanten verpflichten sich zur Anerken-nung der Menschenrechte und zur Übernahme sozialer Verantwortung.
Ausschluss von Zwangsarbeit, Sklaverei und Verbot von Kinderarbeit
Unsere Lieferanten verbieten jegliche Art der Sklaverei und Zwangsarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LkSG; ILO Übereinkommen 29 und 105) und achten darauf, dass es in der weiteren Lieferkette zu keiner Zwangsarbeit oder auch Kinderarbeit kommt. Ein Beschäftigungsverhältnis muss immer auf freiwilliger Basis entstehen und es muss dem Arbeiter jederzeit möglich sein zu kündigen und das Unternehmen zu verlassen. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden.
Zudem akzeptieren unsere Lieferanten keine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen außer-halb der gesetzlichen Richtlinien. Sollte es sich um eine gesetzeskonforme Beschäftigung von Min-derjährigen handeln, wird darauf geachtet, dass die Tätigkeiten weder gesundheits- noch entwick-lungsschädlich sind und im Einklang mit der Schulpflicht stehen, diese also nicht beeinträchtigen. Das Mindestalter sollte hier bei mindestens 15 Jahren liegen (ILO Übereinkommen 138, §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LkSG).
Keine Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz
Unsere Lieferanten verpflichten sich Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner gleichberechtigt und frei von Diskriminierung und Rassismus zu behandeln. Sie dulden keine Belästigung und / oder Be-nachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Staatsbürger-schaft, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Ori-entierung oder sonstiger, gesetzlich geschützter Merkmale (gemäß §2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG).
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Unsere Lieferanten gewährleisten die Gesundheit der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter bekommen dort, wo es notwendig ist, Zugang zu Sicherheitskleidung / Schutzkleidung und werden im Umgang mit Maschinen entsprechend geschult, um die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls so gering wie möglich zu halten. Geltende Gesetze und internationale Standards für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden von unseren Lieferanten eingehalten. (ILO Übereinkommen 155).
Faire Arbeitszeiten und Vergütung
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen bzw. den Branchenstandards entsprechen. Den Mitarbeitern ist nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzu-räumen. Zudem sind den Mitarbeitern der Arbeit entsprechende Ruhepausen / Pausenzeiten zu ermöglichen (§2 Abs. 2 Nr. 5c LkSG, ILO Übereinkommen 14, Art. 2).
Die Vergütung muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Lohnabzüge als Straf-maßnahme sind nicht zulässig (§2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)
2.2 Ökologische Verantwortung
In unserem eigenen Interesse aber auch im Interesse der nachfolgenden Generationen, gehen wir sparsam mit natürlichen Ressourcen um und versuchen, wann immer möglich, die Umwelt zu schonen. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Sollte beim Fertigungsprozess industrielles Abwasser anfallen, so erwarten wir eine ordnungsge-mäße Ableitung des Abwassers, ohne dass dabei Mensch oder Umwelt gefährdet werden. (§2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG).
Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, dass die Abfälle entsprechend mindestens den landesspe-zifischen Vorgaben getrennt und entsorgt werden. Hierbei sollte, wann immer möglich, Abfall dem Recyclingprozess zugeführt werden. Gefährliche Abfallstoffe sind entsprechend gesondert zu ent-sorgen, ohne dabei Mensch und Umwelt zu gefährden.
Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen und Energie
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Rohstoffe bewusst einsetzen und unnötigen Ver-brauch von Rohstoffen, aber auch von Energie vermeiden. Es sollte vor Ort möglichst energieeffi-zient gearbeitet werden und der Energie- und Wasserverbrauch reduziert werden, sofern dies möglich ist.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
Wir orientieren uns bei den Anforderungen an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unterneh-men.
Fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten.
Vertraulichkeit / Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit zu be-achten und den Schutz der privaten Informationen von Auftraggebern, Zulieferern, Kunden, Ver-brauchern und Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Integrität / Bestechung, Vorteilnahme
Der Lieferant muss die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze gewährleisten und entsprechende Verfahren zur Überwachung anwenden. Im Blick auf das Verbot von Bestechung, Korruption, Er-pressung und Unterschlagung ist eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen (OECD-Leitsätze für multi-nationale Unternehmen Kapitel IIV). Alle Geschäfte müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vor-schriften stehen. Der Lieferant verpflichtet sich keine Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen zu machen, die mit Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht wer-den oder deren Finanzmittel aus kriminellen Handlungen stammen.
3. Umsetzung der Anforderungen
Der Lieferant bzw. das Management / die Geschäftsführung sorgt dafür, dass der Verhaltenskodex aktiv im Unternehmen kommuniziert und implementiert wird. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Risiken in der Lieferkette identifizieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße informiert uns der Lieferant zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken und die im Bezug darauf ergrif-fenen Maßnahmen.
Sollten wir einen Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodexes feststellen, werden wir den Lieferanten darüber unverzüglich informieren, um ihm innerhalb einer angemessenen Nach-frist, eine Möglichkeit zu geben sein Verhalten mit diesem Kodex in Einklang zu bringen. Sollte dies in der vorgegebenen Zeit nicht geschehen und wir keinerlei Rückmeldung über angestrebte Verbesserungen erhalten, behalten wir uns vor die Geschäftsbeziehung einschließlich der zugehö-rigen Lieferverträge zu beenden.
Fragen und Beschwerden
Mitarbeiter der Lieferanten müssen die Möglichkeit erhalten Bedenken oder Fragen im Bezug auf das Geschäftsverhalten ihres Arbeitgebers zu äußern. Ansprechpartner sollte im ersten Schritt der direkte Vorgesetzte sein. Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, keine Option sein, können die Mitarbeiter das Beschwerdesystem nutzen. Der Lieferant verpflichtet sich, wenn es kein eigenes Portal für ein Beschwerdemanagement gibt, die Mitarbeiter über unser Beschwerdesystem zu in-formieren. Das System ist für intern und extern zu erreichen über https://cascoo.eu/de/kontakt.
4. Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/ Anforderungen zu halten. Er verpflichtet sich, in für diese verständlicher Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern den In-halt dieses Kodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.