Verhaltenskodex
1. Präambel
Die CASCOO Europe GmbH vertreibt seit mehr als 10 Jahren ein breites Sortiment an Rädern und Rollen und hat sich in den vergangenen Jahren ein Netzwerk mit neuen Lagern und eigenem Vertrieb u.a. in Spanien, BeNeLux, Frankreich, Slowenien und UK aufgebaut. Als wachsendes, international agierendes Unternehmen ist es uns wichtig, das Unternehmen ökologisch und sozial verantwortungsvoll zu führen. Wir erwarten das gleiche Verhalten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie unseren Lieferanten. Angelehnt an den Verhaltenskodex unseres Unternehmens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, vereinbaren wir für die zukünftige Zusammenarbeit der Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen. Der Lieferant verpflichtet sich dazu, diesen Verhaltenskodex seinen Unterauftragnehmern vorzulegen und sich darum zu bemühen, diese vertraglich zur Einhaltung der aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Zur besseren Lesbarkeit des Verhaltenskodexes verwenden wir nur die maskuline Form, weisen hiermit aber ausdrücklich daraufhin, dass wir bei den Personenbezeichnungen damit explizit alle Geschlechter ansprechen.
2. Anforderungen an unsere Lieferanten
Wir orientieren uns bei den Anforderungen an unsere Lieferanten vor allem am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, welches wir als wichtig ansehen, auch wenn es für uns als Kleinunternehmen nicht verpflichtend ist, sowie an den verschiedenen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
2.1 Soziale Verantwortung
Wir sind der Meinung, dass alle Menschen weltweit einen angemessenen Sozialstandard und Verhaltenskodex verdienen. Als international tätiges Unternehmen übernehmen wir Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft, daher sind die Achtung der Menschenrechte für uns von zentraler Bedeutung. Auch unsere Lieferanten verpflichten sich zur Anerkennung der Menschenrechte und zur Übernahme sozialer Verantwortung.
Ausschluss von Zwangsarbeit, Sklaverei und Verbot von Kinderarbeit
Unsere Lieferanten verbieten jegliche Art der Sklaverei und Zwangsarbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LkSG; ILO Übereinkommen 29 und 105) und achten darauf, dass es in der weiteren Lieferkette zu keiner Zwangsarbeit oder auch Kinderarbeit kommt. Ein Beschäftigungsverhältnis muss immer auf freiwilliger Basis entstehen und es muss dem Arbeiter jederzeit möglich sein zu kündigen und das Unternehmen zu verlassen. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle Belästigung und Erniedrigung stattfinden.
Zudem akzeptieren unsere Lieferanten keine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der gesetzlichen Richtlinien. Sollte es sich um eine gesetzeskonforme Beschäftigung von Minderjährigen handeln, wird darauf geachtet, dass die Tätigkeiten weder gesundheits- noch entwicklungsschädlich sind und im Einklang mit der Schulpflicht stehen, diese also nicht beeinträchtigen. Das Mindestalter sollte hier bei mindestens 15 Jahren liegen (ILO Übereinkommen 138, §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LkSG).
Keine Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz
Unsere Lieferanten verpflichten sich Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner gleichberechtigt und frei von Diskriminierung und Rassismus zu behandeln. Sie dulden keine Belästigung und / oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Staatsbürgerschaft, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder sonstiger, gesetzlich geschützter Merkmale (gemäß §2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG).
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Unsere Lieferanten gewährleisten die Gesundheit der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter bekommen dort, wo es notwendig ist, Zugang zu Sicherheitskleidung / Schutzkleidung und werden im Umgang mit Maschinen entsprechend geschult, um die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls so gering wie möglich zu halten. Geltende Gesetze und internationale Standards für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden von unseren Lieferanten eingehalten. (ILO Übereinkommen 155).
Faire Arbeitszeiten und Vergütung
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen bzw. den Branchenstandards entsprechen. Den Mitarbeitern ist nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen. Zudem sind den Mitarbeitern der Arbeit entsprechende Ruhepausen / Pausenzeiten zu ermöglichen (§2 Abs. 2 Nr. 5c LkSG, ILO Übereinkommen 14, Art. 2).
Die Vergütung muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind nicht zulässig (§2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG)
2.2 Ökologische Verantwortung
In unserem eigenen Interesse aber auch im Interesse der nachfolgenden Generationen, gehen wir sparsam mit natürlichen Ressourcen um und versuchen, wann immer möglich, die Umwelt zu schonen. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Sollte beim Fertigungsprozess industrielles Abwasser anfallen, so erwarten wir eine ordnungsgemäße Ableitung des Abwassers, ohne dass dabei Mensch oder Umwelt gefährdet werden. (§2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG).
Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, dass die Abfälle entsprechend mindestens den landesspezifischen Vorgaben getrennt und entsorgt werden. Hierbei sollte, wann immer möglich, Abfall dem Recyclingprozess zugeführt werden. Gefährliche Abfallstoffe sind entsprechend gesondert zu entsorgen, ohne dabei Mensch und Umwelt zu gefährden.
Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen und Energie
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass Sie Rohstoffe bewusst einsetzen und unnötigen Verbrauch von Rohstoffen, aber auch von Energie vermeiden. Es sollte vor Ort möglichst energieeffizient gearbeitet werden und der Energie- und Wasserverbrauch reduziert werden, sofern dies möglich ist.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
Wir orientieren uns bei den Anforderungen an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten.
Vertraulichkeit / Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit zu beachten und den Schutz der privaten Informationen von Auftraggebern, Zulieferern, Kunden, Verbrauchern und Arbeitnehmern zu gewährleisten.
Integrität / Bestechung, Vorteilnahme
Der Lieferant muss die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze gewährleisten und entsprechende Verfahren zur Überwachung anwenden. Im Blick auf das Verbot von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung ist eine Null-Toleranz-Politik zu verfolgen (OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Kapitel IIV). Alle Geschäfte müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen. Der Lieferant verpflichtet sich keine Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen zu machen, die mit Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht werden oder deren Finanzmittel aus kriminellen Handlungen stammen.
3. Umsetzung der Anforderungen
Der Lieferant bzw. das Management / die Geschäftsführung sorgt dafür, dass der Verhaltenskodex aktiv im Unternehmen kommuniziert und implementiert wird. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten Risiken in der Lieferkette identifizieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße informiert uns der Lieferant zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken und die im Bezug darauf ergriffenen Maßnahmen.
Sollten wir einen Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodexes feststellen, werden wir den Lieferanten darüber unverzüglich informieren, um ihm innerhalb einer angemessenen Nachfrist, eine Möglichkeit zu geben sein Verhalten mit diesem Kodex in Einklang zu bringen. Sollte dies in der vorgegebenen Zeit nicht geschehen und wir keinerlei Rückmeldung über angestrebte Verbesserungen erhalten, behalten wir uns vor die Geschäftsbeziehung einschließlich der zugehörigen Lieferverträge zu beenden.
Fragen und Beschwerden
Mitarbeiter der Lieferanten müssen die Möglichkeit erhalten Bedenken oder Fragen im Bezug auf das Geschäftsverhalten ihres Arbeitgebers zu äußern. Ansprechpartner sollte im ersten Schritt der direkte Vorgesetzte sein. Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, keine Option sein, können die Mitarbeiter das Beschwerdesystem nutzen. Der Lieferant verpflichtet sich, wenn es kein eigenes Portal für ein Beschwerdemanagement gibt, die Mitarbeiter über unser Beschwerdesystem zu informieren. Das System ist für intern und extern zu erreichen über https://cascoo.eu/de/kontakt.
4. Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/ Anforderungen zu halten. Er verpflichtet sich, in für diese verständlicher Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern den Inhalt dieses Kodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
Verhaltenskodex für Mitarbeiter
Anerkennung der Menschenrechte
Wir sind der Meinung, dass alle Menschen weltweit einen angemessenen Sozialstandard und Verhaltenskodex verdienen. Als international tätiges Unternehmen übernehmen wir Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und der Gesellschaft, daher sind die Achtung der Menschenrechte und die Anerkennung vor allem der Allgemeine(n) Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (I-LO), für uns von zentraler Bedeutung.
Keine Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing am Arbeitsplatz
Wir verpflichten uns dazu Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Geschäftspartner und -partnerinnen gleichberechtigt und frei von Diskriminierung und Rassismus zu behandeln. Wir dulden keine Belästigung und / oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Staatsbürgerschaft, körperlicher oder geistiger Einschränkungen, der Religionszugehörigkeit, der sexuellen Orientierung oder sonstiger, gesetzlich geschützter Merkmale.
In unserem Unternehmen gehen wir vertrauensvoll, empathisch und offen miteinander um. Wir bringen uns gegenseitig Höflichkeit, Achtung und Respekt entgegen und nehmen Rücksicht aufeinander. Das Gleiche gilt im Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Geschäftspartnerinnen und anderen Kontakten.
Faire Arbeitsbedingungen
Wir akzeptieren keine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der gesetzlichen Richtlinien, auch nicht bei unseren Geschäftspartnern und -partnerinnen. Sollte es sich um eine
gesetzeskonforme Beschäftigung von Minderjährigen handeln, achten wir darauf, dass die Tätigkeiten der körperlichen und geistigen Entwicklung nicht abträglich sind.
Keine Bestechungen, Keine Korruption
Die Annahme von Geld oder hochpreisigen, unüblichen Geschenken die den Anschein einer unangemessenen Beeinflussung einer Entscheidung haben ist allen Mitarbeitern untersagt. Das Austauschen von kleineren Aufmerksamkeiten, Einladungen zu einem Geschäftsessen oder anlassbezogene Geschenke (z. B. Geburtstag, Weihnachten, Jubiläum) – sofern diese nicht im Zusammenhang mit einer Entscheidungsfindung stehen und es sich nicht um Geld oder geldähnliche Geschenke handelt - werden als nicht verwerflich eingestuft, da sie zur Verbesserung und / oder zum Erhalt einer guten Geschäftsbeziehung beitragen können.
Außenwirtschaftsrecht & Geldwäsche
Als international agierendes Unternehmen beachten wir alle einschlägigen Wirtschaftssanktionen und halten uns an alle außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen. Unser Ziel ist es, Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern und Partnerinnen einzugehen, deren Geschäfte in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen und deren Betriebsmittel legitimen Ursprungs sind. Wir wollen keine Geschäfte mit Personen, Unternehmen oder Organisationen machen, die mit Terrorismus oder Drogenhandel in Verbindung gebracht werden oder deren Finanzmittel aus kriminellen Handlungen stammen. Bei Verdachtsmomenten informieren wir umgehend unsere Vorgesetzten.
Arbeitssicherheit und Gesundheit
Wir achten darauf, dass jeder Arbeitsplatz so sicher ist, wie eben möglich. Dazu gehört je nach Arbeitsplatz, das Ausrüsten der Mitarbeiter mit Sicherheitsbekleidung, aber auch die Schulung im Umgang mit den zu bedienenden Geräten. Zudem ist jeder Mitarbeiter dazu angehalten selbst auf ein sicheres Arbeitsumfeld zu achten und sich an seinen Vorgesetzten zu wenden, sollte die Sicherheit an seinem Arbeitsplatz nicht mehr vollständig gewährleistet sein.
Datenschutz
Die CASCOO Europe GmbH geht mit persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden, ihrer Kundinnen und Kunden sowie ihrer Geschäftspartner und -partnerinnen vertrauensvoll um. Um die Sicherheit der personenbezogenen Daten aufrechtzuerhalten, deren Rechtmäßigkeit zu gewährleisten und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen, halten wir die Anforderungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie einschlägiger Gesetze und Verordnungen ein.
Nachhaltigkeit
In unserem eigenen Interesse aber auch im Interesse der nachfolgenden Generationen, gehen wir sparsam mit natürlichen Ressourcen um und versuchen, wann immer möglich, die Umwelt zu schonen. Um die Umwelt bestmöglich zu entlasten, versuchen wir den Energie- und Wasserverbrauch, die Emissionen und den Abfall so gering wie möglich zu halten und wo möglich, den Verbrauch zu verringern. Zudem beachten wir beim Thema Abfall, die Vorgaben zur Mülltrennung, um so viel Abfall wie möglich dem Recyclingprozess zuzuführen.
Beschwerdemanagement
Sollte es Anliegen geben, die nicht mit dem Vorgesetzten / der Vorgesetzten geklärt werden können bzw. die die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen lieber anonym ansprechen möchten, ist dies jederzeit über eine anonyme Nachricht über den internen, passwortgeschützten Bereich unter https://www.hmh.eu/de/intern/uebersicht möglich. Über das Passwort sind alle Mitarbeiter informiert. Alternativ kann es jederzeit in der Marketingabteilung erfragt werden.