Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung dieser Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller. Abreden, die diese Bedingungen ändern oder ergänzen, Nebenabreden sowie Bedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Handelsvertreter und Handlungsreisende dürfen für uns verbindliche Erklärungen nicht abgeben oder entgegennehmen.

2. Angebote, Unterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben in Prospekten, Katalogen, Drucksachen, Anzeigen, Rundschreiben und Preislisten entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung und sind nur annähernd. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie unserer Leistungen dar. Sie dienen nur der Orientierung des Bestellers und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.

3. Anträge (Bestellungen)

Anträge sind für den Besteller bindend. Wir werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verpflichtet. Ist der Besteller jedoch Nichtkaufmann, so gilt der Antrag als angenommen, wenn wir dessen Annahme nicht innerhalb von 20 Tagen ablehnen.

4. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise gelten ab Werk Rüthen ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Versicherung. Wir behalten uns vor, bei Dauerschuldverhältnissen die Preise gemäß § 313 BGB zu berichtigen, wenn sich einzelne Kostenfaktoren bis zum Erbringen unserer Leistungen ändern. In diesem Fall ändert sich der Preis entsprechend der geänderten Kostenfaktoren. Ändert sich der Preis um mehr als 5 %, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf von 4 Monaten kann der Preis bei sämtlichen Verträgen geändert werden. Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto auf unser Konto (maßgebend ist die Gutschrift) zu zahlen. Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter, Berater und Handlungsreisende haben keine Befugnis für Inkasso und Stundungsabreden. Der Besteller ist weder zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen, die nicht auf diesem Vertrags-verhältnis beruhen, noch zur Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder noch nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel zur Folge. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz der in unseren Rechnungen aufgeführten Bankinstitute.

5. Mindermengenzuschläge, Mehr-, Minderlieferungen

Bei Sonderkonstruktionen sind Stückzahlabweichungen bei jeder Lieferung bis 10 % gestattet.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises vor. Im kaufmännischen Verkehr erlischt unser Eigentum jedoch erst, wenn sämtliche aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller entstandenen Ansprüche beglichen sind. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Besteller für uns. Bei Weiterverarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir einen Miteigentumsanteil in Höhe unseres Warenwertes. Ist der Besteller Wiederverkäufer, darf er die Vorbehaltsware durch Umsatzgeschäfte veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Der Besteller tritt schon im Voraus die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Zahlungseinstellung sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Besteller. Bevorstehende und vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit freizugeben.

7. Liefertermine, Verzug

Werden wir am rechtzeitigen Erbringen der Leistungen durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse gehindert, die bei zumutbarer Sorgfalt unabwendbar sind, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Neue Termine sind dann einvernehmlich zu vereinbaren. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung, nicht vor Beibringung aller für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Der Besteller ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die termingerechte Durchführung der Geschäfte zu erfüllen. Die vereinbarten Liefertermine gelten als eingehalten, wenn unsererseits die Bereitschaft zum Erbringen der Leistung erklärt wurde.

8. Versand, Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Gegenstand unsere Räume verlässt. Das gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird.

Verzögert sich der Versand durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so geht jede Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Nimmt der Besteller bei Versandbereitschaft die Liefergegenstände nicht sofort ab, lagern wir sie nach Möglichkeit für ihn auf sein Risiko. Diese Lagerung entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, die mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung eintritt.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat unsere Leistungen unverzüglich zu untersuchen und Mängel spätestens 14 Tage nach Eingang bzw. Erbringen am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gelten Lieferung und Leistung als genehmigt. Verborgene Mängel sind spätestens 14 Tage nach der Entdeckung zu rügen.

10. Gewährleistung, Mängelhaftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Ist die Lieferung/Leistung mangelhaft, so hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Konnte der Mangel durch eine zweite Nachbesserung nicht beseitigt werden, kann der Besteller Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises und Schadenersatz gemäß Ziffer 11 verlangen. Die Ansprüche des Bestellers aus Mängelhaftung erlöschen, wenn er uns nicht die nötige Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel im Rahmen der normalen Geschäftszeit gibt. Die Gewährleistung entfällt, wenn Mängel durch Eingriffe nicht von uns autorisierter Personen entstehen. Die vorstehend aufgeführte Gewährleistung wird nur in dem Umfang und in der Höhe erbracht, wie sie entstehen würde, wenn die gekaufte Sache an den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden wäre. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die gekaufte Sache an einen anderen Ort verbracht wird, hat der Besteller diese Mehrkosten zu tragen.

11. Sonstige Schadensersatzansprüche

Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird auch im Falle der Fahrlässigkeit gehaftet.

12. Gültigkeitsklausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Arnsberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

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